Arbeitsassistenz (Selbständige)
Einleitung
Um eine wirtschaftlich selbständige Existenz eines Gehörlosen zu sichern, kann das Integrationsamt einen notwendigen Dolmetschereinsatz bezuschussen.
(§ 102 Abs. 4 SGB IX sowie § 21 Abs. 4 i. V. m. § 17 Abs. 1a SchwbAV)
Voraussetzungen
- Der Gehörlose muss seine Schwerbehinderung durch einen Feststellungsbescheid bzw. SB-Ausweis nachweisen können.
- Der Gehörlose muss die Kosten für den eigenen Lebensunterhalt durch seine selbständige Tätigkeit decken.
- Für den Gehörlosen muss eine persönliche Assistenz durch einen Gebärdensprachdolmetscher zur Sicherung seiner Selbständigkeit notwendig sein.
- Die Unterstützung durch den Gebärdensprachdolmetscher muss zeitlich und tätigkeitsbezogen regelmäßig erforderlich sein.
- Der Gehörlose muss den Kernbereich der Arbeitsaufgaben selbständig leisten können.
Ablauf
(Ablauf der Antragstellung siehe unter Arbeitsassistenz allgemein.)
