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Inhalt

  1. Einleitung
  2. Einsatzbereiche
  3. Voraussetzungen
  4. Ablauf
  5. Kostenträger
  6. Höhe der Kostenübernahme
  7. Wichtig

Arbeitsassistenz (Selbständige)

Um eine wirtschaftlich selbständige Existenz eines Gehörlosen zu sichern, kann das Integrationsamt einen notwendigen Dolmetschereinsatz bezuschussen. (§ 102 Abs. 4 SGB IX sowie § 21 Abs. 4 i. V. m. § 17 Abs. 1a SchwbAV)

Voraussetzungen

  • Der Gehörlose muss seine Schwerbehinderung durch einen Feststellungsbescheid bzw. SB-Ausweis nachweisen können.
  • Der Gehörlose muss die Kosten für den eigenen Lebensunterhalt durch seine selbständige Tätigkeit decken.
  • Für den Gehörlosen muss eine persönliche Assistenz durch einen Gebärdensprachdolmetscher zur Sicherung seiner Selbständigkeit notwendig sein.
  • Die Unterstützung durch den Gebärdensprachdolmetscher muss zeitlich und tätigkeitsbezogen regelmäßig erforderlich sein.
  • Der Gehörlose muss den Kernbereich der Arbeitsaufgaben selbständig leisten können.

Ablauf

(Ablauf der Antragstellung siehe unter Arbeitsassistenz allgemein.)