Arbeitsassistenz (Selbständige)
Einleitung
Das Integrationsamt kann notwendige Dolmetschereinsätze als Arbeitsassistenz von selbständigen Gehörlosen bezuschussen, um die wirtschaftlich selbständige Existenz des Gehörlosen zu sichern.(§ 33 Abs. 3 Nr. 6 SGB IX sowie § 21 Abs. 4 i. V. m. § 17 Abs. 1a SchwbAV)
Einsatzbereiche
Regelmäßige notwendige Einsätze von Gebärdensprachdolmetschern können z.B. sein
(Ablauf der Antragstellung siehe unter Arbeitsassistenz allgemein)
- Telefonate
- Besprechungen
- Gespräche mit Auftraggebern
Voraussetzungen
- Der Gehörlose muss seine Schwerbehinderung durch einen Feststellungsbescheid bzw. SB-Ausweis nachweisen können.
- Der Gehörlose muss die Kosten für den eigenen Lebensunterhalt durch seine selbständige Tätigkeit decken.
- Die persönliche Assistenz durch einen Gebärdensprachdolmetscher muss zur Sicherung der Selbständigkeit notwendig sein.
- Die Unterstützung durch den Gebärdensprachdolmetscher muss zeitlich und tätigkeitsbezogen regelmäßig erforderlich sein.
- Der Gehörlose muss den Kernbereich seiner Aufgaben selbständig leisten können.
(Ablauf der Antragstellung siehe unter Arbeitsassistenz allgemein)