Springe direkt zu:
Multimedia-Bereich
Hauptmenu
Inhaltsbereich


Springe direkt zu:
Hauptmenu
Inhaltsbereich



Inhalt

  1. Einleitung
  2. Einsatzbereiche
  3. Voraussetzungen
  4. Ablauf
  5. Kostenträger
  6. Höhe der Kostenübernahme
  7. Wichtig

Arbeitslos oder arbeitsuchend melden

Wenn sich Gehörlose arbeitslos oder arbeitsuchend melden und eine Dolmetscherleistung notwendig ist, sind die Arbeitsagenturen die zuständigen Kostenträger für die Finanzierung.
(§ 17 Abs. 2 SGB I, § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB X, § 9 BGG)

(Weitere Informationen siehe unter Agentur für Arbeit.)