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Inhalt

  1. Einleitung
  2. Einsatzbereiche
  3. Voraussetzungen
  4. Ablauf
  5. Kostenträger
  6. Höhe der Kostenübernahme
  7. Wichtig

Betriebs-, Personal- und Schwerbehindertenversammlung

Notwendige Dolmetscherkosten bei Betriebs-, Personal- und Schwerbehindertenversammlungen finanzieren unter bestimmten Voraussetzungen die
  • Integrationsämter.
(Nähere Informationen siehe unter Integrationsamt.)