Vorstellungsgespräch
Einleitung
Notwendige Dolmetscherkosten für ein Vorstellungsgespräch finanzieren in den meisten Fällen unter bestimmten Vorrausetzungen die
- Agentur für Arbeit oder
- Arbeitsgemeinschaften (ARGE).
Voraussetzungen
Die Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften übernehmen die Kosten nach (§ 17 Abs. 2 SGB I, § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB X, § 9 BGG), wenn Gehörlose
- arbeitslos oder
- arbeitsuchend
Wichtig
Im Rahmen von Maßnahmen zur Beruflichen Rehabilitation werden die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher bei Vorstellungsgesprächen von der beauftragten Bildungseinrichtung oder dem jeweiligen Kostenträger übernommen.
(Weitere Informationen unter Berufliche Rehabilitation allgemein und Berufliche Rehabilitation Rentenversicherung)
(Weitere Informationen unter Berufliche Rehabilitation allgemein und Berufliche Rehabilitation Rentenversicherung)
