Springe direkt zu:
Multimedia-Bereich
Hauptmenu
Inhaltsbereich


Springe direkt zu:
Hauptmenu
Inhaltsbereich



Inhalt

  1. Einleitung
  2. Einsatzbereiche
  3. Voraussetzungen
  4. Ablauf
  5. Kostenträger
  6. Höhe der Kostenübernahme
  7. Wichtig

Hort (gehörlose Eltern von gehörlosen bzw. hörenden Kindern)

Wenn gehörlose Eltern mit dem Hort (= Nachmittagsbetreuung für Schulkinder) ihrer Kinder kommunizieren müssen, können sie die Finanzierung eines Gebärdendensprachdolmetschers beantragen.

In den verschiedenen bayerischen Bezirken gelten jedoch unterschiedliche Regelungen, die wie folgt gehandhabt werden können:
  • In Fällen, in denen das Jugendamt mitwirkt, ist die Finanzierung eines Gebärdensprachdolmetschers über das Jugendamt als Sozialleistungsträger möglich, z. B. bei Hilfeplangesprächen (siehe unter Kinder und Jugendhilfe).