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Inhalt

  1. Einleitung
  2. Einsatzbereiche
  3. Voraussetzungen
  4. Ablauf
  5. Kostenträger
  6. Höhe der Kostenübernahme
  7. Wichtig

Notar

Gespräche beim Notar zählen zum Privatleben Gehörloser. Den Einsatz eines Gebärdensprachdolmetschers müssen sie deshalb selbst finanzieren.

Eine Unterstützung könnte unter bestimmten Voraussetzungen über Stiftungen erfolgen (siehe Stiftungen).