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Inhalt

  1. Einleitung
  2. Einsatzbereiche
  3. Voraussetzungen
  4. Ablauf
  5. Kostenträger
  6. Höhe der Kostenübernahme
  7. Wichtig

Standesamt

Wenn Gehörlose Kontakt zum Standesamt aufnehmen müssen, haben sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf die Finanzierung eines Gebärdensprachdolmetschers.
(§ 1 BayKHV)

Einsatzbereiche

Einsätze für Gebärdensprachdolmetscher beim Standesamt können notwendig sein z. B. bei
  • Eheschließungen oder
  • Begründungen von Lebenspartnerschaften,
bei der Registrierung von
  • Geburten
  • Sterbefällen
  • Namensführungen
  • sonstigen Änderungen im Personenstand einer Person
sowie bei
  • weiteren Beurkundungen (z. B. Vaterschaftsanerkennung).
(Weitere Informationen zu Ablauf und Voraussetzungen siehe unter Bayerische Ämter und Behörden.)