Woran wir gerade arbeiten
Lesen Sie hier Näheres zu aktuellen Fragen und abgeschlossenen Klärungen, die die GIB.Auskunft derzeit bearbeitet oder bearbeitet hat.
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Dolmetscher bei einer Schwangerschaftskonfliktberatung
Februar 2010
Frage: Für einen Schwangerschaftsabbruch muss vorher ein Beratungsgespräch stattfinden. Wer könnte Kostenträger sein?
GIB.Auskunft antwortet: Die Beratung bei einer staatlich anerkannten Schwangerenberatungsstelle ist notwendig, wenn eine Frau in einem Konflikt in Bezug auf die Fortsetzung der Schwangerschaft steht oder wenn sie sich bereits für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden hat.
Für gehörlose Frauen ist bei einem solchen Gespräch der Einsatz von GebärdensprachdolmetscherInnen möglich nach Art. 3 Abs. 4 Satz 1 BaySchwBerG und § 3 Abs. 6 BaySchwBerV.
Voraussetzungen sind der bestehende Schwangerschaftskonflikt und ein Beratungstermin innerhalb der ersten 12 Schwangerschaftswochen.
Bei der Terminvereinbarung teilt die Gehörlose der Beratungsstelle mit, dass sie eine Dolmetscherin braucht, die Beratungsstelle organisiert die Dolmetscherin.
Die Dolmetscherin rechnet ihr Honorar mit der Beratungsstelle ab.
Kostenträger ist die Beratungsstelle, die Höhe der Vergütung richtet sich nach § 4 Abs. 1 Satz 6a BaySchwBerV, das sind 36 Euro/Stunde.
Die genannten Gesetze sind hier verlinkt.
Dolmetscher bei der Führerscheinprüfung
Januar 2010
Frage: Wird der Dolmetscher bei der Führerscheinprüfung bezahlt oder muss ich den selbst bezahlen?
GIB.Auskunft antwortet: Die Führerscheinprüfung ist zwingender Teil eines Verwaltungsaktes. Das Verwaltungsverfahren, das Ausstellen des Führerscheines, kann nur eine Behörde machen.
Daher kommt eine Kostenübernahme der Dolmetscherkosten nach der BayKHV, genau wie beim Kontakt mit anderen Ämtern und Behörden, in Betracht.
Genaueres siehe im Text Führerscheinprüfung.
