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Schwerbehindertenausgleichs-Abgabeverordnung - SchwbAV

§ 17 SchwbAV (Leistungsarten)

§ 21 SchwbAV (Hilfen zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz)

§ 24 SchwbAV (Hilfen zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten)

§ 27 SchwbAV (Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen)