Schwerbehindertenausgleichs-Abgabeverordnung - SchwbAV
§ 17 SchwbAV (Leistungsarten)
§ 21 SchwbAV (Hilfen zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz)
§ 24 SchwbAV (Hilfen zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten)
§ 27 SchwbAV (Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen)
