Rentenversicherung
Einleitung
Die Rentenversicherung ist zuständig für Rehabilitationsmaßnahmen zur Erhaltung und/oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit.
Bei Bedarf stellt die Rentenversicherung als Sozialleistungsträger im Rahmen ihrer Leistungen hörbehinderten Menschen eine*n Gebärdensprachdolmetscher*in zur Verfügung. (§ 17 Abs. 2 SGB I, § 19 Abs. 1, Satz 2 SGB X und §§ 6 und 57 SGB IX)
Einsatzbereiche
Den notwendigen Einsatz eines*einer Gebärdensprachdolmetscher*in finanziert die Rentenversicherung bei:
- Beratungsgesprächen
- Medizinischer Rehabilitation
- Beruflicher Rehabilitation, gegebenenfalls auch als Arbeitsassistenz
Höhe der Kostenübernahme
Zur Vergütung ist das JVEG (§ 8 Abs. 2, § 9 Abs. 3) anzuwenden.