Stiftungen
Einleitung
In manchen Situationen gibt es keinen Kostenträger, der den Einsatz eines Gebärdensprachdolmetschers per Gesetz finanziert.
In anderen Situationen liegt vom zuständigen Kostenträger zum Einsatztermin des Dolmetschers noch keine Bewilligung für die Finanzierung vor.
Damit Gehörlose in dieser Lage nicht hilflos bleiben müssen, sind Stiftungsgelder zur Finanzierung von Gebärdensprachdolmetschern von enormer Bedeutung.
Damit Gehörlose in dieser Lage nicht hilflos bleiben müssen, sind Stiftungsgelder zur Finanzierung von Gebärdensprachdolmetschern von enormer Bedeutung.
Das GIB wird diesbezüglich bezuschusst von der Bayerischen Stiftung für Kriegsopfer und Menschen mit Behinderung und dem Bayerischen Invaliden-, Witwen- und Waisenfonds.
Das GIB verteilt diese Stiftungsgelder eigenverantwortlich an Vermittlungsstellen in ganz Bayern (Kontaktadressen siehe LINKS).
Die Vermittlungsstellen verfügen darüber hinaus teilweise noch über weitere Fördermittel (z. B. von der Stadt München oder den Bayerischen Bezirken), die sie für Dolmetscher-Einsätze verwenden können, wenn die Kostenübernahme nicht geklärt ist.
Voraussetzungen
Gehörlose müssen sich also an die zuständige Vermittlungsstelle wenden, um von diesen Stiftungsmitteln profitieren zu können.
- Es gibt keinen zuständigen öffentlich-rechtlichen Kostenträger für die Finanzierung des Dolmetschereinsatzes
- die Bewilligung durch den Kostenträger liegt zum Einsatztermin trotz rechtzeitiger Antragstellung noch nicht vor.
oder
Ablauf
- Gehörlose stellen bei der für den Einsatz zuständigen Vermittlungsstelle einen Antrag auf Kostenbezuschussung aus Stiftungsmitteln (siehe LINK).
- Die Dolmetscher rechnen direkt mit der Vermittlungsstelle nach deren Bedingungen ab.
Wichtig
Falls der öffentlich-rechtliche Kostenträger im Nachhinein doch noch den Einsatz des Gebärdensprachdolmetschers bewilligt, muss der Dolmetscher die vorsorglich gewährten Stiftungsmittel in vollem Umfang an die Vermittlungsstelle zurückzahlen.
